Förderung

KfW-Förderungen 2026: Welche Programme passen zu Kauf, Neubau und Sanierung?

Wer ein Haus kaufen, neu bauen oder eine bestehende Immobilie modernisieren möchte, sollte die Förderprogramme der KfW frühzeitig prüfen. Je nach Vorhaben stehen zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse zur Verfügung. Besonders wichtig sind dabei der energetische Standard des…

Wer ein Haus kaufen, neu bauen oder eine bestehende Immobilie modernisieren möchte, sollte die Förderprogramme der KfW frühzeitig prüfen. Je nach Vorhaben stehen zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse zur Verfügung. Besonders wichtig sind dabei der energetische Standard des Gebäudes, die geplante Nutzung und – bei einigen Familienprogrammen – die Zahl der Kinder und das Haushaltseinkommen.

Dieser Überblick zeigt die wichtigsten KfW-Programme für private Immobilienkäufer, Bauherren und Eigentümer in Deutschland.

Aktualitätshinweis: Stand 21. Juli 2026. Förderprogramme, Haushaltsmittel, Zinssätze, Kreditobergrenzen und technische Anforderungen können sich kurzfristig ändern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss und Vorhabensbeginn immer die aktuellen Angaben der KfW und lassen Sie sich von Ihrer Bank, einem Finanzierungspartner oder einem Energieeffizienz-Experten beraten.

Die wichtigsten Programme im Überblick

Vorhaben

KfW-Programm

Förderung im Überblick

Selbst genutztes Haus oder Eigentumswohnung kaufen oder bauen

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Kredit bis 100.000 Euro

Energie- und flächeneffizient neu bauen oder neu gebaute Immobilie kaufen

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)

Kredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit

Klimafreundlich neu bauen oder neu gebaute Immobilie kaufen

Klimafreundlicher Neubau (297/298)

Kredit bis 100.000 beziehungsweise 150.000 Euro je Wohneinheit

Klimafreundlicher Neubau für Familien

Wohneigentum für Familien – Neubau (300)

Kredit von 170.000 bis 270.000 Euro

Sanierungsbedürftigen Bestand als Familie kaufen

Jung kauft Alt (308)

Kredit von 100.000 bis 150.000 Euro

Gebäude vollständig zum Effizienzhaus sanieren oder frisch sanierten Bestand kaufen

Wohngebäude – Kredit (261)

Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, teilweise mit Tilgungszuschuss

Klimafreundliche Heizung einbauen

Heizungsförderung (458)

Zuschuss von 30 Prozent bis zu 80 Prozent

Bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen finanzieren

Ergänzungskredit (358/359)

Kredit bis 120.000 Euro je Wohneinheit

Barrieren abbauen

Altersgerecht Umbauen (159 und 455-B)

Kredit bis 50.000 Euro oder Zuschuss bis 6.250 Euro je Wohneinheit

Photovoltaik, Batteriespeicher oder andere erneuerbare Energien finanzieren

Erneuerbare Energien – Standard (270)

Kredit für bis zu 100 Prozent der Investitionskosten

Die genannten Beträge sind Höchstwerte. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt vom Vorhaben und von den jeweiligen Förderbedingungen ab.

1. KfW-Wohneigentumsprogramm (124): der vielseitige Einstieg

Das KfW-Wohneigentumsprogramm richtet sich an Privatpersonen, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Der Förderkredit beträgt bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.

Beim Kauf können unter anderem der Kaufpreis, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten sowie Kaufnebenkosten finanziert werden. Beim Neubau kommen beispielsweise Baukosten, Baunebenkosten und Außenanlagen infrage. Das Programm lässt sich häufig mit anderen KfW-Förderungen kombinieren.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner und muss grundsätzlich vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden. Beim Immobilienkauf gilt in der Regel bereits der notarielle Kaufvertrag als Vorhabensbeginn.

2. Förderkredite für einen klimafreundlichen Neubau

Für Neubauten gibt es mehrere Programme. Welche Variante passt, hängt unter anderem vom energetischen Standard, von den Baukosten, von der Wohnfläche und von der späteren Nutzung ab.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)

Das Programm 296 unterstützt den Neubau und Erstkauf klima- und flächeneffizienter Wohngebäude mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Gefordert werden unter anderem mindestens der Standard Effizienzhaus 55, begrenzte Lebenszykluskosten, Vorgaben zur Wohnflächenoptimierung und ein Verzicht auf fossile Energieträger und Biomasse als Wärmeerzeuger.

Für die Planung und die Bestätigung der Förderfähigkeit muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Das Programm ist einkommensunabhängig und kann auch für nicht selbst genutzte Wohneinheiten relevant sein.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297 und 298)

Die Programme 297 und 298 fördern den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Die Programmnummer 297 ist für die private Selbstnutzung vorgesehen, 298 für andere Nutzungskonstellationen.

  • Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit sind für die Förderstufe Effizienzhaus 55 oder für ein klimafreundliches Wohngebäude der Stufe Effizienzhaus 40 möglich.

  • Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit sind möglich, wenn zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllt werden.

Die Ende 2025 eingeführte Förderstufe Effizienzhaus 55 wurde verlängert. Anträge können nach aktuellem Stand spätestens bis zum 31. Dezember 2026 eingehen. Die Förderung steht jedoch unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.

Auch hier sind eine fachliche Begleitung und eine Bestätigung zum Antrag notwendig. Die Programme 296, 297 und 298 sind Förderkredite; ein Tilgungszuschuss ist bei diesen Neubauprogrammen nicht vorgesehen.

3. Wohneigentum für Familien – Neubau (300)

Das Programm 300 richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie an Alleinerziehende, die ein klimafreundliches Haus bauen oder eine neu errichtete, klimafreundliche Immobilie kaufen und selbst nutzen.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:

  • Die geförderte Immobilie wird selbst bewohnt.

  • Sie ist zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzige Wohnimmobilie in Deutschland.

  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind höchstens 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro.

  • Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude, gegebenenfalls mit QNG.

Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind Kredite zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich. Für Anträge im Jahr 2026 wird grundsätzlich das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen aus den Jahren 2024 und 2023 betrachtet.

Das Familienprogramm kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kombiniert werden.

4. Jung kauft Alt (308): Bestandskauf für Familien

Mit „Jung kauft Alt“ unterstützt die KfW Familien und Alleinerziehende beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Der Kredit finanziert den Kaufpreis einschließlich der Grundstückskosten, nicht jedoch die Sanierungskosten oder Kaufnebenkosten.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Mindestens ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt.

  • Die Immobilie wird selbst genutzt und ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland.

  • Das Haushaltseinkommen liegt bei einem Kind bei höchstens 90.000 Euro; je weiterem Kind kommen 10.000 Euro hinzu.

  • Für das Gebäude liegt bei Antragstellung ein Energieausweis der Klasse F, G oder H vor.

  • Die Immobilie wird innerhalb von 4,5 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien oder zum Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien saniert.

Abhängig von Kinderzahl und Einkommen liegt der maximale Kreditbetrag zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Die Kosten der energetischen Sanierung können gegebenenfalls zusätzlich über das Programm 261 finanziert werden.

5. Wohngebäude – Kredit (261): Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wer eine bestehende Immobilie umfassend energetisch saniert oder eine frisch zum Effizienzhaus sanierte Immobilie kauft, kann das Programm 261 nutzen. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Gefördert werden aktuell Effizienzhaus-Stufen von Effizienzhaus 40 bis Effizienzhaus 85 sowie Effizienzhaus Denkmal, jeweils in der Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Bauantrag oder Bauanzeige des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Ein Teil des Kredits kann als Tilgungszuschuss erlassen werden. Die genaue Höhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und möglichen Boni ab. Nach den zum 21. Juli 2026 geänderten Bedingungen sind – bei einer passenden Kombination aus Effizienzhaus-Stufe, Worst-Performing-Building-Bonus und serieller Sanierung – bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss möglich.

Für das Programm ist ein Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie müssen die förderfähigen Sanierungskosten gesondert ausgewiesen sein.

6. Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Das Zuschussprogramm 458 fördert den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 geändert. Für Anträge ab diesem Datum gelten im Kern:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für bestimmte selbst nutzende Eigentümer, die eine förderfähige alte Heizung austauschen. Der Bonus soll erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte sinken.

  • Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.

  • Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die genannten Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro.

Grund- und Bonusförderung sind grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Für selbst nutzende Eigentümer mit besonders niedrigem Einkommen können bis zu 80 Prozent möglich sein. Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Daraus ergibt sich rechnerisch ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro, wenn die Voraussetzungen für den Fördersatz von 80 Prozent erfüllt sind.

Ab dem 1. Februar 2027 soll der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 Euro sinken. Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen seit dem 21. Juli 2026.

Für den Antrag wird eine Bestätigung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten benötigt. Vor der Antragstellung muss außerdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung vorliegen. Mit der Umsetzung sollte erst nach der Zuschusszusage begonnen werden.

7. Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (358 und 359)

Für energetische Einzelmaßnahmen gibt es häufig zunächst einen Zuschuss der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Ergänzungskredit 358 oder 359 kann anschließend dabei helfen, die verbleibenden Kosten und den Zeitraum bis zur Auszahlung des Zuschusses zu finanzieren.

Der Kredit beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine noch nicht ausgezahlte Zuschusszusage der KfW – etwa für die Heizungsförderung – oder ein BAFA-Bewilligungsbescheid für eine energetische Einzelmaßnahme. Die Zusage beziehungsweise Bewilligung darf bei der Kreditantragstellung grundsätzlich nicht älter als zwölf Monate sein.

Die Variante 358 richtet sich insbesondere an Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro und bietet eine zusätzliche Zinsverbilligung. Für andere förderfähige Eigentümer kommt regelmäßig die Variante 359 infrage.

8. Barrierefrei und altersgerecht umbauen: 159 und 455-B

Die KfW fördert den Abbau von Barrieren unabhängig vom Alter. Dazu können beispielsweise ein barrierearmes Bad, breitere Türen, Rampen, ein Treppenlift oder eine bessere Erschließung des Gebäudes gehören.

Beim Kredit 159 sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit möglich. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz und der Ersterwerb bereits entsprechend umgebauten Wohnraums können förderfähig sein.

Alternativ ist im Zuschussprogramm 455-B aktuell eine Antragstellung möglich:

  • Für einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung gibt es 10 Prozent Zuschuss auf bis zu 25.000 Euro förderfähige Kosten, also höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit.

  • Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ gibt es 12,5 Prozent auf bis zu 50.000 Euro förderfähige Kosten, also höchstens 6.250 Euro je Wohneinheit.

Da Zuschussmittel ausgeschöpft werden können, sollte die Verfügbarkeit unmittelbar vor der Antragstellung geprüft werden. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen beim Zuschuss 455-B erst nach Antragstellung abgeschlossen werden.

9. Photovoltaik und Batteriespeicher: Erneuerbare Energien – Standard (270)

Das Programm 270 kann für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien eingesetzt werden. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten können über den Förderkredit finanziert werden.

Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn zumindest ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme eingespeist oder verkauft wird. Ein Balkonkraftwerk beziehungsweise eine reine Steckeranlage ist nach den aktuellen KfW-Bedingungen nicht förderfähig.

Bei diesem Programm ist besonders wichtig, den konkreten Zinssatz mit einem Finanzierungspartner zu vergleichen: Er hängt unter anderem von der Bonität, den Sicherheiten und der Einstufung durch die Bank ab.

Lassen sich mehrere KfW-Programme kombinieren?

In vielen Fällen ja. Typische Kombinationen sind beispielsweise:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm 124 plus Klimafreundlicher Neubau 297,

  • KfW-Wohneigentumsprogramm 124 plus Wohneigentum für Familien 300,

  • Jung kauft Alt 308 für den Kauf plus Wohngebäude-Kredit 261 für die Sanierung,

  • Heizungszuschuss 458 plus Ergänzungskredit 358 oder 359.

Eine Doppelförderung derselben Kosten ist jedoch häufig ausgeschlossen. Außerdem gelten je nach Programm unterschiedliche Fristen, Nachweise und Regeln zum Vorhabensbeginn. Deshalb sollte die Kombination vorab mit dem Finanzierungspartner und gegebenenfalls einem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden.

Die richtige Reihenfolge bei der Antragstellung

Viele Förderanträge scheitern nicht am Vorhaben selbst, sondern am falschen Zeitpunkt. Eine sichere Vorgehensweise sieht meist so aus:

  1. Vorhaben und Gesamtkosten grob planen.

  2. Passende KfW-, BAFA-, Landes- und kommunale Förderungen prüfen.

  3. Falls erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen einbinden.

  4. Finanzierung und mögliche Programmkombinationen mit der Bank abstimmen.

  5. Antrag stellen beziehungsweise die programmspezifischen Vorgaben für Verträge mit Förderbedingung beachten.

  6. Erst nach Antrag oder Zusage verbindlich starten – genau nach den Regeln des gewählten Programms.

  7. Rechnungen, Verträge, Energieausweise und Bestätigungen vollständig aufbewahren.

Ein notarieller Kaufvertrag, ein Bauvertrag oder die Beauftragung eines Handwerkers kann bereits als Vorhabensbeginn gelten. Einige Programme erlauben Verträge vor Antragstellung nur, wenn sie eine korrekt formulierte aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten.

Fazit

Die KfW bietet auch 2026 zahlreiche Fördermöglichkeiten für private Immobilienkäufer, Bauherren und Eigentümer. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist ein vielseitiger Baustein für selbst genutztes Eigentum. Für energieeffiziente Neubauten kommen insbesondere die Programme 296, 297, 298 und 300 infrage. Familien können beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien von „Jung kauft Alt“ profitieren. Für bestehende Gebäude sind der Effizienzhaus-Kredit 261, die Heizungsförderung 458 und die Programme für Einzelmaßnahmen und Barriereabbau besonders wichtig.

Entscheidend ist, die Förderung nicht erst nach dem Kauf oder nach Beginn der Arbeiten zu prüfen. Wer Programme, Finanzierung und technische Planung frühzeitig aufeinander abstimmt, verbessert die Chance, verfügbare Fördermittel sinnvoll zu nutzen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Fördermittel-, Steuer-, Rechts- oder Energieberatung. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, Merkblätter und Konditionen der KfW beziehungsweise der zuständigen Förderstelle.

Quellen und weiterführende Informationen

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